(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden
(2) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages nach Absatz 1 kann die abweichende tarifvertragliche Regelung im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Jugendlichen übernommen werden.
(3) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in Absatz 1 genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen.
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http://prikalneg.de/Berufsbildungsrecht.doc
Darüber hinaus sind Sonderregelungen aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers möglich (§§ 21 a I Nr. 1, 21 b Nr. 1 JArbSchG). (2) Berufsschule. Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufssc
http://jugend.dgb.de/++co++f86aa6d8-bbf4-11e3-830e-525400808b5c
Regelungen (§ 21a JArbSchG). Weitere verschlechterte Arbeitszeiten für Ju- gendliche können theoretisch durch einen Ta- rifvertrag, eine Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrages oder eine einzelvertragli- che Regelung durch Übernahme einer tari
https://www.uni-frankfurt.de/43366171/jugendarbeitsschutzgesetz.pdf
21 Ausnahmen in besonderen Fällen. § 21a Abweichende Regelungen. § 21b Ermächtigung. BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE UND -BESCHRÄNKUNGEN. § 22 Gefährliche Arbeiten. § 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten. § 24 Arbeiten unter Tage. § 25 Verbot der Beschäftigung
http://www.dgb-jugend.de/mediabig/4918A.pdf
Jugendliche, die älter als 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig sind, nach der Berufs- schule zurück in den Betrieb (Streichung des. § 9 Abs. 4 JArbSchG). ..... Regelungen (§ 21a). Weitere verschlechterte Arbeitszeiten für. Jugendliche können durch ein
http://www.karstedt-gebaeudereinigung.de/cms/upload/pdf/udh-merkblatt-ferienjob...
stöße gegen das JArbSchG können für den Arbeitgeber zu Bußgeldern und im. Extremfall sogar zu einer Strafbarkeit führen. Soweit in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zugunsten der Jugendli- chen vom JArbSchG abgewichen wird, gelten nach § 21a JAr
https://www.lrasbk.de/_Resources/Persistent/df69bae5ee9b911d4f0059f210e3e7ed211...
21 a JArbSchG). Ruhepausen. Zur Erholung während der täglichen Arbeit und zur. Einnahme der Mahlzeiten benötigen Jugendliche ausreichend Zeit. Daher sind für Jugendliche je nach. Dauer der Arbeitszeit Pausen mit unterschiedlicher. Gesamtdauer festgesetzt
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/jugendarbeitsschutzgesetz/
21a Abweichende Regelungen · § 21 b. Zweiter Titel – Beschäftigungsverbote und -beschränkungen § 22 Gefährliche Arbeiten · § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten · § 24 Arbeiten unter Tage · § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen · §
http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeits...
Die 5-Tage-Woche bleibt bestehen (§ 17 JArbSchG); An gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, außer sie arbeiten in Branchen, in denen sie auch am Sonntag ... Erforderlich ist dann eine Betriebsvereinbarungen oder schriftliche
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jugendarbeitsschutz-arbei...
Gemäß § 21a JArbSchG kann von bestimmten Vorschriften in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung abgewichen werden. § 21a Abs. 1 JArbSchG ist in seinem Katalog abschließend. Gleichzeitig werden auch die Grenzen
http://www.aok-business.de/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank...
(2) 1Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließen
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/jugendarbeitsschutz.html
Die Tarifvertragsparteien (Tarifvertrag) haben die Möglichkeit, in bestimmten Fällen vom JArbSchG abweichende Regelungen zu treffen (§ 21a JArbSchG). Durch Delegation der Normsetzungsbefugnis können die Tarifvertragsparteien die Konkretisierung von Ausna