§ 26 JArbSchG, Ermächtigungen
Paragraph 26 Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
die für Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, geeigneten und leichten Tätigkeiten nach § 7 Satz 1 Nr. 2 und die Arbeiten nach § 22 Abs. 1 und den §§ 23 und 24 näher bestimmen,
2.
über die Beschäftigungsverbote in den §§ 22 bis 25 hinaus die Beschäftigung Jugendlicher in bestimmten Betriebsarten oder mit bestimmten Arbeiten verbieten oder beschränken, wenn sie bei diesen Arbeiten infolge ihres Entwicklungsstands in besonderem Maß Gefahren ausgesetzt sind oder wenn das Verbot oder die Beschränkung der Beschäftigung infolge der technischen Entwicklung oder neuer arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Erkenntnisse notwendig ist.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/contentblob/4293608/31019a1ac0d5222aa9056d3303be3b96/data...
(Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG). JArbSchG. Ausfertigungsdatum: 12.04.1976. Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das ... 26. Behördliche Anordnungen und Ausnahmen. § 27. DRITTER TITEL. Sonstige Pflichten des Ar

Merkblatt JArbSchG Landwirtschaft 2010 04 26 - Gewerbeaufsichtsamt

http://www.gaa-m.bayern.de/imperia/md/content/regob/gaa/downloads/sas/jarbschg/...
Wichtige Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dieses Merkblatt berücksichtigt das Jugendarbeitsschutzgesetz in der zurzeit gültigen Fassung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch für die Beschäftigung von Auszubildende

Durchblick beim Jugendarbeitsschutzgesetz - DGB-Jugend

http://jugend.dgb.de/++co++f86aa6d8-bbf4-11e3-830e-525400808b5c
JArbSchG). Zur Arbeitszeit zählen Bereit- schaftsdienste sowie theoretischer Unterricht und Praxislehrgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes, sofern eine Teilnahme an ...... 26. Jugendarbeitsschutzgesetz. § 6 Behördliche Ausnahmen für. Veranstaltung

Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/023/0702305.pdf
21.06.1974 - arbeitsschutzgesetz - JArbSchG -) mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die Beschlußfassung des Deutschen ... 26. Behördliche Anordnungen und Ausnahmen. 27. VIERTER TITEL. Sonstige Pflichten des Arbeitgebers. Menschengerechte Gestaltung der

Merkblatt zum JArbSchG - Hinweise für ... - Einstieg statt Auszeit!

http://www.einstieg-statt-auszeit.de/fileadmin/einstieg-statt-auszeit/user_uplo...
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)*. Hinweise für Arbeitgeber. 1. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. 2. Die Arbeitszeit (reine Arbeitszeit nach Abzug der Pausen) darf 8 Stunden am Tag und. 40 Stunden pro Woche (Mo - So) nicht ü


Webseiten zum Paragraphen

§ 26 JArbSchG Ermächtigungen Jugendarbeitsschutzgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/956/a13700.htm
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung durch.

JArbSchG § 26 Ermächtigungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136735_26/
26 Ermächtigungen [3]. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann zum Schutze der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung durch Rechtsve

JArbSchG § 26 Ermächtigungen | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/jarbschg/26
26:Ermächtigungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung durch Rechtsverordn

JArbSchG - AOK

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/suche/suche/jarb...
Treffer 1 - 20 von 140 - 01.04.2016. § 26 JArbSchG, Ermächtigungen. arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) ... Amtliche Abkürzung: JArbSchG ... § 26 JArbSchG – Ermächtigungen ... 08.11.2006. § 30 JArbSchG, Häusliche Gemeinschaft. arbei

Urlaub / 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz | TVöD Office Professional ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-22-j...
Der TVöD-Anspruch beläuft sich jedoch auf 26 Arbeitstage, sodass die Mindestregelung des JArbSchG in jedem Fall erfüllt ist. Zu beachten ist aber, dass Berufsschülern der Erholungsurlaub in den Berufsschulferien genehmigt werden soll. Ist dies nicht mögl


  • Verortung im JArbSchG

    JArbSchGDritter Abschnitt: Beschäftigung Jugendlicher › Zweiter Titel: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen › § 26

  • Zitatangaben (JArbSchG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1976, 965
    Ausfertigung: 1976-04-12
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 10.3.2017 I 420

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das JArbSchG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 26 JArbSchG
    § 26 Abs. 1 JArbSchG oder § 26 Abs. I JArbSchG

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