(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
(4) (weggefallen)
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.guss-net.de/fileadmin/media/Projektwebsites/Guss-Net/Dokumente/servi...
Internet: § 9 Abs. 2 JArbSchG, § 10 Abs. 2 JAarbSchG. http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/jarbschg/. Gesund und Sicher Starten - www.guss-net.de. Modul Sozialer Arbeitsschutz. Jugendarbeitsschutz & Berufsbildungsrecht. 7. Samstagsbeschäftigung I. Prinzip
http://www.dgb-jugend.de/mediabig/4917A.pdf
wird der eigentliche Sinn des Gesetzes, der. Schutz von Auszubildenden, ausgehebelt. Seit der letzten Änderung im März 1997 müssen Jugendliche, die älter als 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig sind, nach der. Berufsschule zurück in den Betrieb (Strei
http://jugend.dgb.de/++co++f86aa6d8-bbf4-11e3-830e-525400808b5c
chung des § 9 Abs. 4 JArbSchG). Weitere dro- hende Verschlechterungen konnten in den letzten Jahren aufgrund der engagierten Arbeit der Gewerkschaften und der Kampagne. »Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz« der DGB-Jugend verhindert werden. Mit die-
http://www.lehmann24.eu/download/BerufsschulzeitenArbeitszeit.pdf
JArbSchG § 9 Berufsschule. (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen. 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die übe
https://www.dortmund.ihk24.de/blob/doihk24/bildung/downloads/ausbildungsberatun...
betriebliche Ausbildungszeit wie Jugendliche zu behandeln. Beschäftigungsverbote und Anrechnungsbestimmungen für Jugendliche. Vor einem vor 9.00 Uhr beginnenden Unterricht ist die Beschäftigung verboten (§ 9, Abs. 1, Nr.1 JArbSchG). Diese Bestimmung gilt
http://www.rak-karlsruhe.de/files/rak/assets/downloads/Ausbildung/Merkblatt-Sch...
Arbeitspflicht von Auszubildenden an Berufsschultagen. Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Auszubildenden an Berufsschultagen ist es offenbar zu. Meinungsverschiedenheiten gekommen, so dass die derzeitig gültige Rechtslage wie folgt darzustellen is
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jugendarbeitsschutz-beson...
9 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG normiert ein echtes Beschäftigungsverbot des Arbeitgebers mit dem Ziel, die Berufsschulpflicht des Jugendlichen abzusichern und mit der betrieblichen Ausbildung im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses zu synchronisieren. Der
https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/ausbildung-hintergrundwissen/da...
Weiter zu § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz: Freistellung Berufsschule - Jugendliche müssen laut § 9 JArbSchG während der Ausbildung für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Ein Berufsschultag in der Woche, der mehr als fünf Unterrichtsstunden um
https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/
21 JArbSchG Absatz 2 verlangt außerdem, dass jegliche Mehrarbeit, die dabei entsteht, in den folgenden drei Wochen ausgeglichen wird. Ein Tarifvertrag kann darüber hinaus folgende abweichende Regelungen für Jugendliche legitimieren: Eine Arbeitszeit von
http://www.gloistein-partner.de/berufsausbildung-ausbildungsverhaeltnis-und-ber...
Für jugendliche Auszubildende enthält das JArbSchG in § 9 Sonderregelungen. Zunächst gilt auch hier, dass der Arbeitgeber (Ausbildende) den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen hat. Der Ausbildende darf den Jugendlichen a
https://www.ihk-oldenburg.de/geschaeftsfelder/AusbildungWeiterbildung/Ausbildun...
Für minderjährige Auszubildende schreibt § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) insoweit ein bestimmtes Verfahren zur Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit vor. Danach werden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet: